Startseite » Grillratgeber » Grillen auf dem Balkon – Rechtsfragen rund um’s Grillen

 

Sommerzeit bedeutet für viele Menschen Grillzeit. Ob im Garten oder auf dem Balkon, das gemeinsame Grillen bringt Freude und Geselligkeit. Doch was passiert, wenn der Duft des Grillens die Nachbarn stört? Ist Grillen auf dem Balkon überhaupt erlaubt? In diesem Artikel klären wir die Rechtslage und geben hilfreiche Tipps für ungetrübten Grillgenuss.

Gibt es in Deutschland ein Grillrecht?

Es existiert kein einheitliches Grillrecht in Deutschland und die Regelungen zum Grillen sind variieren deshalb stark. Deshalb ist es nicht leicht, eine allgemeingültige Regelung zum Grillen heranzuziehen. In verschiedenen Bundesländern gibt es unterschiedliche Vorschriften darüber, wie oft ein Mieter seinen Grill anwerfen darf. Einige Gerichte haben klare Regelungen getroffen, um das Grillvergnügen auf dem Balkon als angemessen zu erachten. Dennoch gilt: Ein Grundrecht auf Grillen gibt es nicht.

Gemäß dem Immissionsschutzgesetz ist das Grillen über offenem Feuer auf dem Balkon aufgrund erhöhter Brandgefahr untersagt. Lagerfeuer oder offene Feuertonnen sind demnach tabu. Holzkohlegrills neigen dazu, starke Rauch- und Rußentwicklung zu verursachen, die oft die zulässigen Grenzwerte überschreitet. Dies verstößt nicht nur gegen Immissionsschutzvorschriften, sondern kann auch zu erheblichen Störungen für die Nachbarn führen. Geldstrafen drohen, wenn das Grillen auf dem Balkon als Ordnungswidrigkeit gemeldet wird.

Darf man auf dem Balkon grillen?

Grundsätzlich gilt: Solange sich die Nachbarn nicht gestört fühlen, ist Grillen auf dem Balkon erlaubt. Es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Das Balkongrillen ist erst dann verboten, wenn es in der Hausordnung oder im Mietvertrag steht. Deshalb gilt vor dem Angrillen: Mietvertrag und Hausordnung gründlich lesen.

Auch wenn das Balkongrillen nicht ausdrücklich verboten ist, solltest du darauf achten, deine Nachbarn nicht durch Rauch und Ruß vom Holzkohlegrill zu belästigen. Denn wenn der Qualm in die Nachbarwohnung zieht, kann möglicherweise eine Geldbuße fällig werden oder eine Abmahnung folgen.

Grillverbot in Mietverträgen: Was ist erlaubt?

Ein interessantes Urteil des Landgerichts Essen (AZ: 10 S 438/01) besagt, dass Vermieter das Grillen auf dem Balkon per Mietvertrag verbieten dürfen, unabhängig davon, ob es sich um einen Holzkohle- oder Elektrogrill handelt. Eine Missachtung dieser Klausel kann zu Abmahnungen und im schlimmsten Fall zur fristlosen Kündigung führen.

Selbst wenn die Hausordnung das Grillen auf Balkon oder Terrasse verbietet, gibt es eine Ausnahme: den Mietergarten. Dieser unterscheidet sich von Balkon oder Terrasse und bietet eine legale Möglichkeit zum Grillen.

Grillen auf dem Balkon: Diese Strafen gibt es

Streitigkeiten beim Grillen können teure Konsequenzen haben. Verstöße gegen Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Auch Rauchentwicklung, die in Nachbarswohnungen zieht, kann mit Bußgeldern belegt werden. Mieter sollten sich genau an die im Mietvertrag festgelegten Regeln halten, um Abmahnungen oder sogar die Kündigung zu vermeiden.

Holzkohle, Elektro oder Gas: Der richtige Grill für den Balkon

Während Holzkohlegrills in Deutschland beliebt sind, empfehlen wir für Balkon-Grillmeister alternative Optionen wie Gas- oder Elektrogrills. Diese produzieren minimalen Rauch und sorgen für weniger Geruchsbelästigung. Gasgrills sind geschmacklich und preislich vielleicht nicht ganz auf dem Niveau von Holzkohlegrills, aber sie fördern den Nachbarschaftsfrieden. Elektrogrills sind zudem eine günstige Alternative mit geringer Rauchentwicklung, die sogar in der Wohnung genutzt werden können.

Lärm in Grenzen halten – Zeiten beachten

Bei Grillpartys wird oft die Zeit vergessen. Aber auch hier gibt es Regeln zu beachten. Tagsüber darf ein Mieter auf seinem Balkon essen, trinken und sich unterhalten, solange die Lautstärke angemessen ist. Nach 22 Uhr gilt jedoch die Nachtruhe, und laute Feiern sollten nach drinnen verlagert werden. Eine rechtzeitige Rücksichtnahme auf die Nachbarn ist entscheidend, um möglichen Ärger zu vermeiden.

Tipps zur Vermeidung von Rauch und Gerüchen

Dicker Rauch und intensiver Kohlegeruch können störend sein. Hier sind einige Tipps, um Rauchbildung beim Grillen auf dem Balkon zu minimieren:

  • Verwende Grillplatten: Reduziere Rauchbildung, indem du Grillmatten verwendest, die Marinaden oder Fett aufnehmen können.
  • Hochwertiges Brennmaterial: Setze auf hochwertige Holzkohle von Harthölzern, um die Rauchentwicklung zu minimieren.
  • Verzichte auf Brandbeschleuniger: Vermeide Brandbeschleuniger, um die Rauchbildung zu reduzieren. Nutze stattdessen einen Anzündkamin für effizientes Anzünden ohne zusätzlichen Rauch.