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Gibt es eigentlich noch andere Orte als der eigene Garten oder Balkon, an welchen Grillen erlaubt ist? Was ist beim Grillen in der Öffentlichkeit zu beachten?

WENN GRILLEN ZU HAUSE VERBOTEN IST

Manchmal ist es so, dass der Mietvertrag das Grillen im Garten oder auf dem Balkon untersagt. Vielleicht möchtest du auch einfach Rücksicht auf deine Nachbarn nehmen und sie nicht mit Lärm und Rauch belästigen. Trotzdem musst du nicht auf einen gemütlichen Grillabend verzichten. Es gibt genügend Plätze, auf denen das öffentliche Grillen erlaubt ist. Wenn du dich an bestimmte Regeln hältst und Rücksicht auf andere nimmst, dann steht dem lustigen Grillabend nichts mehr im Weg.

GRILLEN IN DER ÖFFENTLICHKEIT

Die Regelungen zum Grillen an öffentlichen Plätzen sind von Ort zu Ort verschieden. Du bist immer auf der sicheren Seite, wenn du ausgewiesene Grillplätze nutzt. Generell ist es in den meisten öffentlichen Parks und Anlagen verboten. Dazu kannst du dich in deiner Stadt an Stadtinformationen und bei Ordnungsämtern kundig machen. Für größere Städte kannst du auch im Internet nachsehen. Meistens sind auf den jeweiligen Homepages Plätze und Regelungen aufgelistet.

Die Erlaubnis zum Grillen liegt unter Umständen auch vor, wenn in der jeweiligen Kreis- oder Stadtverordnung ein sogenanntes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt besteht. Dann ist das Brutzeln unter der Voraussetzung erlaubt, dass keine Gefahr für anwesende Personen und Umgebung besteht und keine akuten Belästigungen, zum Beispiel durch Rauch, stattfinden.

Unerlaubtes Grillen zieht grundsätzlich Konsequenzen in Form von Bußgeld nach sich. Je nach Bundesland variiert die jeweilige Höhe des Bußgeldes. Nach dem deutschen Bußgeldkatalog wird bei einem Erstverstoß gegen entsprechende Regelungen in manchen Bundesländern zunächst ein sogenanntes Verwarngeld verhängt.

GRILLEN IN DER NATUR

Wildes Grillen in Wäldern und in Naturschutzgebieten ist jedoch generell verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann eine hohe Geldbuße nach sich ziehen. Eine Ausnahme bilden die explizit dafür vorgesehenen Grillplätze. Auch in Nationalparks, geschützten Biotopen und geschützten Flächen, welche als Naturdenkmal gekennzeichnet sind, ist das Grillen untersagt.

Auf Grillplätzen in Wäldern oder Naturschutzgebieten darf gegrillt werden, solange keine Waldbrandgefahr besteht. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 ist das Grillen ausdrücklich verboten!

Du hast einen ausgewiesenen Grillplatz im Park oder am See gefunden. Nun ist aus Sicherheitsgründen einiges zu beachten. Ein absolutes Verbot gilt für das Grillen unter Bäumen und an Gehölzen. Auch ein auf der Wiese ist nicht erlaubt. Landschaft und Tieren dürfen keine Schäden zugefügt werden.

Ein achtsamer Umgang mit unserer Natur ist heute so wichtig wie nie. Beachte bitte immer, dass du den entstandenen Müll auch wieder ordnungsgemäß entsorgst. Dafür solltest du dir am besten im Vorfeld Mülltüten besorgen, in welche Papier, Reste oder Verpackungen hineinkommen. Weiterhin solltest du keinen großen Lärm veranstalten, da dadurch in der Nähe befindliche Tiere gestört und im schlimmsten Fall vertrieben werden könnten.

Auch das Feuer machen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Die Gefahr der Entfachung eines Brandes ist zu groß. In einigen Städten kannst du aber ein Lagerfeuer gegen eine Gebühr anmelden. Dabei wird aber auch die Einhaltung bestimmter Vorschriften gefordert.

Nutze zum Grillen sonst bitte einen Standgrill und verwende diesen ausschließlich auf ausgewiesenen Flächen.

TIPPS FÜR SICHERES GRILLEN IN DER NATUR

  1. Du solltest dir eine Feuerstelle aussuchen, die mindestens 100 Meter entfernt vom Waldesrand Der Grill muss unbedingt einen festen Stand auf dem Boden haben. Er darf nicht in der Nähe von leicht entflammbaren Materialien, wie etwa Baumhölzern, aufgestellt werden.
  2. Verliere den Grill niemals aus den Augen. Entferne dich erst vom Grillplatz, wenn Feuer und Glut erloschen
  3. Verwende zum Anzünden ausschließlich dafür geeignete Flüssig- oder Würfelanzünder.
  4. Entsorge nur die kalten Reste der Kohlen. Transportiere Kohle mit Restwärme am besten in Metall- oder Keramikbehältern.

EINHALTUNG DER RUHEZEITEN

Ob du nun im eigenen Garten, auf dem Balkon oder an öffentlichen Plätzen grillst, auf die Ruhezeiten solltest du generell dabei immer achten. In der Zeit von 22:00 Uhr abends bis 6:00 Uhr morgens herrscht Nachtruhe. Im Prinzip ist das öffentliche Grillen aber auch zu diesen Zeiten möglich. Solange wirklich Ruhe herrscht und sich niemand durch Lärm belästigt fühlt, stellt das Brutzeln während der Nachtruhe kein Problem dar.

Denk bitte auch an die Ruhezeiten, wenn du mit mehreren Personen grillst. Grillpartys sind oft lustig und dauern bis tief in die Nacht an. Fühlen Anwohner sich gestört, kann die Party schnell vorbei sein. Gegenseitige Rücksichtnahme ist hier das Zauberwort.

NACH DEM GRILLEN

Nach dem Grillen ist vor dem Grillen. Denk also bitte unbedingt daran, nach dem Grillabend oder der Grillparty wieder alles sauber zu machen. Den Müll kannst du in die Müllbehälter der jeweiligen Örtlichkeit entsorgen. Wenn diese voll sind oder überhaupt keine vorhanden sind, nimm den Müll bitte wieder mit und entsorge ihn bei dir zu Hause.

Stell dir einmal vor, du möchtest im Park eine Grillparty veranstalten und alles liegt voller Müll. Das sieht nicht schön aus, riecht nicht gut und macht nur unnötig Ärger. Würdest du nämlich dabei erwischt werden, deinen Abfall einfach liegen zu lassen, kannst du mit einer hohen Bußgeldstrafe rechnen.

GRILLEN IN DER ÖFFENTLICHKEIT – AM BESTEN IMMER OFFIZIELL

Das öffentliche Grillen sollte idealerweise immer auf einem dafür ausgewiesenen Grillplatz stattfinden. Beachte die dort herrschenden Regeln und Bedingungen und verlasse den Grillplatz wieder so, wie du ihn vorgefunden hast. Wenn du diese Dinge einhältst, steht einer entspannten Grillparty nichts mehr im Weg.

Viel Spaß!